wird von Ihrem Arzt verordnet und die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.
Sie wird nur durch eine unserer examinierten Pflegekräfte durchgeführt und umfasst viele Tätigkeiten aus dem medizinischen Bereich.
Wichtig zu wissen:
Die Erstverordnung der Behandlungspflege gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen, danach können Folgeverordnungen durch Ihren behandelnden Arzt ausgestellt werden.
Diese muss der Arzt begründen.
Gerne sind wir Ihnen bei allen Fragen rund um die medizinische Behandlungspflege behilflich!