Ihr Pflegedienst mit 
Herz & Kompetenz

Die medizinische Behandlungspflege

wird von Ihrem Arzt verordnet und die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.
Sie wird nur durch eine unserer examinierten Pflegekräfte durchgeführt und umfasst viele Tätigkeiten aus dem medizinischen Bereich.

Wichtig zu wissen:

Die Erstverordnung der Behandlungspflege gilt über einen Zeitraum von 14 Tagen, danach können Folgeverordnungen durch Ihren behandelnden Arzt ausgestellt werden.
Diese muss der Arzt begründen.
Gerne sind wir Ihnen bei allen Fragen rund um die medizinische Behandlungspflege behilflich!  

Diese Leistungen können durch die Behandlungspflege erbracht werden:

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Vorbereiten und Verabreichung von Medikamenten
  • Injektionen, z.b. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • stützende und stabilisierende Verbände anlegen
  • Dekubitusbehandlung
  • Portversorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
  • Inhalation 
  • Stomaversorgung, Katheterversorgung
  • Einläufe 
  • ... und viele weiteren Leistungen
beas-pflegedienste
Kontakt
  • Tel:      (02451) 719 48 24
  • Mobil:  (0178)   539 03 32          Fax:     (02451) 7194557




IK-Nummer : 460562373

zugelassen bei allen Kassen